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Immobilienmomente. Neue Fragen. Klare Wege.
Verkauf & Übergabe

Schlüsselübergabe beim Hausverkauf: Den passenden Zeitpunkt klären

Der Kaufvertrag ist unterschrieben – wann können nun die Schlüssel übergeben werden? Maßgeblich sind die vereinbarten Voraussetzungen im Vertrag. Der wirtschaftliche Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten knüpft im Regelfall an die Kaufpreiszahlung an. [S11]

Die einzelnen Schritte auseinanderhalten

Notartermin, Kaufpreisfälligkeit, tatsächliche Zahlung und Übergabe sind unterschiedliche Ereignisse. Auch die spätere Eigentumsumschreibung hat ihren eigenen Abwicklungsweg. [S10] [S12]

Lesen Sie die Übergaberegelung im Kaufvertrag und fragen Sie das Notariat, wenn etwas unklar ist. So lässt sich der Termin mit den tatsächlich erforderlichen Schritten abstimmen.

Eine vorzeitige Schlüsselübergabe vorher abstimmen

Möchte der Käufer schon vor der vorgesehenen Übergabe in die Immobilie, etwa für Renovierungsarbeiten, sollte das Notariat passende Vereinbarungen und Absicherungen vorbereiten. [S11]

Eine angekündigte Zahlung oder ein gezeigter Überweisungsauftrag beantwortet noch nicht, ob die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Klären Sie, welcher Nachweis für Ihren Ablauf maßgeblich ist.

Was Sie für das Übergabeprotokoll bereitlegen können

Notieren Sie Datum, Beteiligte, Zählernummern und Zählerstände. Stellen Sie die zu übergebenden Schlüssel, Zugänge und Unterlagen zusammen. Vereinbarte Gegenstände, erkennbare Abweichungen und offene Punkte sollten eindeutig beschrieben werden.

Wenn dabei neue Vereinbarungen oder Abweichungen vom Kaufvertrag zur Sprache kommen, lassen Sie diese vor einer verbindlichen Erklärung fachlich klären.

Bei vermieteten Immobilien den bestehenden Alltag berücksichtigen

Ein Verkauf beendet ein bestehendes Mietverhältnis nicht automatisch. Nach der gesetzlichen Regel tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten ein. [S25]

Die Übergabe von Informationen und Verwaltungsunterlagen ist deshalb von einer Räumung durch Bewohner zu unterscheiden. Eine freie Übergabe sollte nur zugesagt werden, wenn die Voraussetzungen tatsächlich geklärt sind.

Den eigenen Umzug mit dem Ablauf verbinden

Besprechen Sie Ihren gewünschten Zeitraum und die nötige Vorlaufzeit. Hilfreich ist auch ein Plan für den Fall, dass ein Abwicklungsschritt länger dauert.

4punkt0 begleitet im vereinbarten Verkaufsauftrag die Terminabstimmung und Vorbereitung der Übergabe. Fragen zur Auslegung oder Änderung des Kaufvertrags klären Sie mit dem Notariat beziehungsweise Ihrer Rechtsberatung.

Zwei Personen betrachten einen Plan in einem Wohnraum.

Weitere Fragen zum Thema

Wechselt das Eigentum schon beim Notartermin?

Die Beurkundung des Kaufvertrags und die spätere Eigentumsumschreibung im Grundbuch sind verschiedene Schritte. Das Notariat erklärt Ihnen die erforderliche Abwicklung. [S12]

Darf der Käufer schon vor der Übergabe renovieren?

Wenn eine vorzeitige Nutzung gewünscht ist, sprechen Sie vor der Schlüsselweitergabe mit dem Notariat. Die Beteiligten brauchen dafür passende Vereinbarungen und eine geklärte Absicherung. [S11]

Ersetzt das Übergabeprotokoll den Kaufvertrag?

Das Protokoll hält die tatsächliche Übergabe fest. Es ersetzt den Kaufvertrag nicht. Wenn eine Abweichung gewünscht ist, sollte diese vor der Unterschrift unter neue Erklärungen fachlich geklärt werden.

Können wir den Übergabetermin schon im ersten Gespräch besprechen?

Ja, nennen Sie uns Ihren gewünschten Zeitraum. Der verbindliche Termin wird später mit den Voraussetzungen des Kaufvertrags, dem Zahlungsstand und Ihrer Auszugsplanung abgestimmt.

Wir bereiten die vereinbarte Übergabe mit Ihnen vor.

Wir stimmen den Termin mit den Beteiligten ab und halten im vereinbarten Umfang Schlüssel, Zählerstände, Unterlagen und offene Punkte fest. Grundlage bleiben die Voraussetzungen in Ihrem Kaufvertrag.

Meine Übergabe besprechen

Unverbindlich.

Quellen zum Nachlesen

Die Quellen beziehen sich auf die gekennzeichneten Fachinformationen. Beispiele und Arbeitshilfen stammen von 4punkt0 und sind als solche bezeichnet.

  1. S10Kaufpreisfälligkeit beim Immobilienkauf
  2. S11Besitz, Nutzen und Lasten
  3. S12Eigentumsübergang
  4. S25Kauf bricht nicht Miete, Paragraf 566 BGB

Quellen und redaktionelle Einordnung

Lassen Sie uns darüber sprechen.

Was beschäftigt Sie bei Ihrer Immobilie? Erzählen Sie Marion und Rick Jarrett, wobei Sie Unterstützung wünschen. Gemeinsam besprechen wir den nächsten Schritt und welche Aufgaben 4punkt0 für Sie übernehmen kann.

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Telefonisch Mo.–Fr. 9–18 Uhr, Sa./So. 10–14 Uhr. Persönliche Termine nach Vereinbarung.

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