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Immobilienmomente. Neue Fragen. Klare Wege.
Unterlagen & Vorbereitung

Welche Unterlagen brauche ich für meinen Hausverkauf?

Vielleicht liegt ein Teil Ihrer Unterlagen im Ordner und anderes ist noch unklar. Beginnen Sie mit dem, was vorhanden ist. Für den Verkauf brauchen Sie nachvollziehbare Angaben zu Eigentum, Grundstück, Gebäude, Flächen, Energie und Nutzung. Der genaue Umfang hängt von der Immobilie und dem Verkaufsablauf ab.

Was gehört in eine erste Bestandsaufnahme?

Die folgenden Bereiche helfen beim Zusammenstellen. Die Liste ist eine praktische Arbeitshilfe; nicht jedes Dokument ist bei jedem Verkauf gesetzlich vorgeschrieben.

  • Eigentum und Grundstück: Grundbuchauszug, Katasterunterlagen oder Lageplan sowie Angaben zu Rechten und Belastungen.
  • Gebäude und Flächen: Pläne, Flächenberechnung, Genehmigungen und relevante Umbauten.
  • Zustand und Energie: Energieausweis, Baujahr, Heizung und belegbare Modernisierungen.
  • Nutzung: bei Vermietung Mietunterlagen, bei einer Eigentumswohnung zusätzlich die Unterlagen der Gemeinschaft.

Wo lassen sich fehlende Unterlagen beschaffen?

Fragen Sie zuerst im eigenen Bestand, bei früheren Eigentümern, der Verwaltung oder den damals beteiligten Planern nach. Bei Bauunterlagen kann die zuständige Bauverwaltung weiterhelfen; Berechtigung und Herausgabe sind vorab zu klären.

Für Grundbucheinsicht muss ein berechtigtes Interesse dargelegt werden. [S01] Für den Verkauf beschaffen wir einen aktuellen Grundbuchauszug, sobald der unterschriebene Auftrag, die erforderliche Vollmacht sowie Ihre Ausweisdaten und die nötigen Nachweise vorliegen.

Notieren Sie für jedes fehlende Dokument, wer es liefern kann und wer es anfordern darf.

Welche vorhandenen Pläne kann ich weiterverwenden?

Wichtig ist, ob der Plan zum heutigen Zustand passt und seine Grundlage nachvollziehbar ist. Das Alter allein entscheidet nicht über seine Brauchbarkeit.

Beispiel: Ein Raum ist im alten Plan als Abstellraum vermerkt und soll im Inserat als Schlafzimmer erscheinen. Bevor die Bezeichnung geändert wird, müssen Nutzung, Genehmigung und Flächenzuordnung geklärt sein.

Den Energieausweis frühzeitig prüfen

Prüfen Sie, ob ein geeigneter und gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt. Beim Verkauf ist er grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung vorzulegen; mögliche Ausnahmen werden gesondert geprüft. [S04] [S05]

Wenn eine Erstellung nötig ist, sollten Gebäudedaten und zulässige Ausweisart früh geklärt werden. So liegen auch die erforderlichen Angaben für das Inserat rechtzeitig vor.

Aus Unterlagen werden konkrete nächste Aufgaben

Eine einfache Übersicht unterscheidet: vorhanden, Angabe offen, nächster Schritt und zuständige Person. Dabei ist eine vorhandene Datei noch kein Nachweis, dass jede Angabe fachlich geprüft wurde.

Wir sehen mit Ihnen, was bereits geeignet ist und was im vereinbarten Verkaufsauftrag ergänzt werden soll. Für das erste Gespräch genügt Ihr Anliegen; einen vollständigen Ordner müssen Sie vorher nicht zusammenstellen.

Grundriss, Objektbilder und Unterlagen auf einem Tisch.

Weitere Fragen zum Thema

Brauche ich schon für das erste Gespräch alle Unterlagen?

Der Ort, die Art der Immobilie und Ihr Anliegen reichen als Einstieg. Danach besprechen wir, welche vorhandenen Unterlagen helfen und welche Ergänzungen tatsächlich gebraucht werden.

Wie aktuell muss der Grundbuchauszug sein?

Bank und Notariat können konkrete Anforderungen an den Stand des Auszugs stellen. Änderungen zwischenzeitlich zu berücksichtigen bleibt wichtig. Bei 4punkt0 beschaffen wir für den Verkauf nach Auftrag und erforderlicher Berechtigung einen aktuellen Auszug; das ist unser Arbeitsstandard, keine allgemeine gesetzliche Ablauffrist.

Genügt ein neu gezeichneter Grundriss?

Ein Grundriss sollte die heutige Raumaufteilung nachvollziehbar zeigen. Ob eine Nutzung zulässig und eine Wohnflächenangabe korrekt ist, muss jeweils anhand der passenden Grundlagen beurteilt werden. Eine neue Gestaltung allein beantwortet diese Fragen nicht.

Wann sind die sechs Vorbereitungsleistungen enthalten?

Sie gehören zum unterschriebenen qualifizierten Makleralleinauftrag, soweit sie für Ihre Immobilie erforderlich und technisch umsetzbar sind. Dafür erfolgt keine gesonderte Berechnung; die vereinbarte Maklerprovision bleibt bestehen. Umfang und Aufgaben besprechen wir vor der Beauftragung.

Wir nehmen Ihnen die Suche und Abstimmung im vereinbarten Umfang ab.

Wir sichten vorhandene Unterlagen, beschaffen erforderliche Ergänzungen oder koordinieren deren Erstellung. Sie wissen, welche Angaben vorliegen, welche Frage offen ist und wer den nächsten Schritt übernimmt.

Meine Unterlagen besprechen

Unverbindlich.

Quellen zum Nachlesen

Die Quellen beziehen sich auf die gekennzeichneten Fachinformationen. Beispiele und Arbeitshilfen stammen von 4punkt0 und sind als solche bezeichnet.

  1. S01Grundbucheinsicht: berechtigtes Interesse
  2. S04Energieausweise: Grundsätze und Gültigkeit, Paragraf 79 GModG
  3. S05Energieausweise: Ausstellung und Verwendung, Paragraf 80 GModG

Quellen und redaktionelle Einordnung

Lassen Sie uns darüber sprechen.

Was beschäftigt Sie bei Ihrer Immobilie? Erzählen Sie Marion und Rick Jarrett, wobei Sie Unterstützung wünschen. Gemeinsam besprechen wir den nächsten Schritt und welche Aufgaben 4punkt0 für Sie übernehmen kann.

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Telefonisch Mo.–Fr. 9–18 Uhr, Sa./So. 10–14 Uhr. Persönliche Termine nach Vereinbarung.

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