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Unterlagen & Vorbereitung

Energieausweis beim Hausverkauf: Was Sie vorbereiten sollten

Sie möchten verkaufen und fragen sich, ob Ihr Energieausweis noch passt? Sehen Sie zuerst nach, für welches Gebäude er ausgestellt wurde und bis wann er gilt. Fehlt ein geeigneter Ausweis, sollte die Erstellung frühzeitig vorbereitet werden. Beim Verkauf besteht grundsätzlich eine Ausweispflicht; mögliche Ausnahmen werden am konkreten Gebäude geprüft. [S04] [S05]

Wann wird der Energieausweis gebraucht?

Spätestens bei der Besichtigung ist der Energieausweis oder eine Kopie vorzulegen. Findet keine Besichtigung statt, muss er dem Kaufinteressenten unverzüglich vorgelegt werden. Nach Abschluss des Kaufvertrags ist er unverzüglich zu übergeben. [S05]

Praktisch hilft es, den Ausweis schon vor dem Inserat bereitzulegen. Dann lassen sich Gültigkeit, Gebäudezuordnung und die Angaben für die Anzeige gemeinsam prüfen.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: Was passt zu meinem Haus?

Die Ausweisart lässt sich nicht immer frei wählen. Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich. Eine Ausnahme besteht, wenn das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 bereits bei Fertigstellung oder durch spätere Änderungen erreicht wurde. [S05]

Eine ausstellungsberechtigte Fachperson prüft dazu die Gebäudedaten. Halten Sie Baujahr, Informationen zur Heizung und bekannte Änderungen am Gebäude bereit.

Gilt der vorhandene Ausweis noch?

Die vorgesehene Gültigkeit beträgt zehn Jahre. Bestimmte Gebäudeänderungen können einen neuen Ausweis erforderlich machen und die bisherige Gültigkeit vorher beenden. [S04]

Prüfen Sie deshalb neben dem Ausstellungsdatum auch, ob sich das Gebäude seitdem wesentlich verändert hat. Ein weiterhin geeigneter, gültiger Ausweis muss nicht allein wegen des Verkaufs ersetzt werden.

Welche Werte gehören ins Inserat?

Liegt bei Veröffentlichung einer Immobilienanzeige in kommerziellen Medien ein Energieausweis vor, sind die gesetzlichen Pflichtangaben aufzunehmen: Ausweisart, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentliche Energieträger für die Heizung sowie bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse. [S06]

Die Angaben werden aus dem passenden Ausweis übernommen. Heizkostenabrechnungen oder eine Erinnerung an die Heizungsart ersetzen diese Grundlage nicht.

Was erklärt der Ausweis – und was braucht eine weitere Prüfung?

Der Energieausweis beschreibt energetische Eigenschaften und ermöglicht einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden. Die künftigen Heizkosten hängen zusätzlich von Nutzung und weiteren Umständen ab. Einen Immobilienwert oder einen konkreten Verbrauch Ihrer Familie weist er nicht nach. [S04]

Bei Fragen zu Modernisierung und Technik beziehen Sie die dafür geeignete Fachperson ein. Für den Verkauf sorgen wir im vereinbarten Umfang dafür, dass das richtige Dokument und die passenden Angaben vorliegen.

Grundriss, Objektbilder und Unterlagen auf einem Tisch.

Weitere Fragen zum Thema

Brauche ich für meine Eigentumswohnung einen eigenen Energieausweis?

Der Energieausweis wird grundsätzlich für das Gebäude ausgestellt. Fragen Sie zunächst bei der Verwaltung nach dem passenden Gebäudeausweis. Ob dessen Zuordnung und Gültigkeit passen, wird anhand des Dokuments geprüft. [S04]

Gibt es Ausnahmen von der Ausweispflicht?

Gesetzliche Ausnahmen sind möglich. Lassen Sie anhand Ihres Gebäudes prüfen, ob eine Ausnahme greift; allein eine Vermutung zum Alter oder zur Nutzung genügt dafür nicht. [S04] [S05]

Reichen Heizkostenabrechnungen aus?

Heizkostenabrechnungen sind kein Energieausweis. Sie können zu den Grundlagen eines Verbrauchsausweises gehören, sofern diese Ausweisart für das Gebäude zulässig ist.

Was übernimmt 4punkt0 beim Energieausweis?

Wir sehen uns den vorhandenen Ausweis an und organisieren bei Bedarf die erforderliche Erstellung durch eine berechtigte Fachperson. Im unterschriebenen qualifizierten Makleralleinauftrag gehört dies zu den sechs Vorbereitungsleistungen, soweit erforderlich und technisch umsetzbar. Die vereinbarte Maklerprovision bleibt bestehen.

Wir organisieren den passenden Energieausweis.

Wir sehen den vorhandenen Ausweis durch und koordinieren bei einer erforderlichen Neuerstellung die berechtigte Fachperson. Anschließend übernehmen wir die Angaben in die mit Ihnen abgestimmten Verkaufsunterlagen.

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Quellen zum Nachlesen

Die Quellen beziehen sich auf die gekennzeichneten Fachinformationen. Beispiele und Arbeitshilfen stammen von 4punkt0 und sind als solche bezeichnet.

  1. S04Energieausweise: Grundsätze und Gültigkeit, Paragraf 79 GModG
  2. S05Energieausweise: Ausstellung und Verwendung, Paragraf 80 GModG
  3. S06Energieangaben in Immobilienanzeigen, Paragraf 87 GModG

Quellen und redaktionelle Einordnung

Lassen Sie uns darüber sprechen.

Was beschäftigt Sie bei Ihrer Immobilie? Erzählen Sie Marion und Rick Jarrett, wobei Sie Unterstützung wünschen. Gemeinsam besprechen wir den nächsten Schritt und welche Aufgaben 4punkt0 für Sie übernehmen kann.

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