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Immobilienmomente. Neue Fragen. Klare Wege.

Sie möchten Ihre Eltern oder Angehörigen bei der Immobilie unterstützen.

Vielleicht wird das Haus zu aufwendig oder ein späterer Verkauf steht im Raum. Sie möchten helfen und die Wünsche der Eigentümer berücksichtigen. Wir besprechen mit Ihnen, welche Immobilienfrage zuerst weiterhilft und welche Aufgaben wir im vereinbarten Rahmen übernehmen können.

Unverbindlich.

Zwei Personen besprechen Unterlagen an einem Tisch.

Eine konkrete Aufgabe gemeinsam angehen.

Wir können vorhandene Pläne und Objektangaben zusammenführen, im beauftragten Verkauf Besichtigungen und Rückfragen abstimmen und die vereinbarten Schritte bis zur Übergabe begleiten. Zuvor wird geklärt, welche Unterstützung die Eigentümer wünschen und wer für sie handeln darf.

Die Wünsche der Eigentümer zuerst hören

Was funktioniert zu Hause noch gut und was wird im Alltag schwierig? Manchmal geht es zunächst um Entlastung, manchmal ist bereits eine andere Wohnform im Gespräch. Die Antwort muss nicht sofort ein Verkauf sein. Halten Sie fest, was sich die Eigentümer selbst wünschen.

Den nächsten Schritt überschaubar halten

Ein gemeinsames Gespräch, eine einzelne Wertfrage oder das Sichten vorhandener Unterlagen kann bereits helfen. Notieren Sie, welche Angaben sicher sind und wo Sie bisher nur eine Vermutung haben. Für ein erstes allgemeines Gespräch darf vieles noch offen sein.

Wer darf welche Schritte veranlassen?

Eine familiäre Beziehung allein belegt noch keine Vertretungsmacht für einen Immobilienverkauf. Wer für andere Erklärungen abgibt, braucht dafür die erforderliche Befugnis. Inhalt, Umfang und Nachweis einer Vollmacht klären Sie mit dem Notariat oder Ihrer Rechtsberatung. [S27]

Auch vor Einsicht, Anforderung oder Weitergabe personenbezogener Unterlagen stimmen wir die Zuständigkeit und Berechtigung ab.

Die Immobilienaufgaben passend verteilen

Wir besprechen, welche Unterstützung bei Unterlagen, Preisgrundlage oder einem möglichen Verkauf gebraucht wird. Im vereinbarten Auftrag können Sie die entsprechenden organisatorischen Aufgaben an uns abgeben. Pflege- und Gesundheitsfragen gehören zu den dafür zuständigen Beratungsstellen; für die erste Immobilienanfrage benötigen wir keine Gesundheitsangaben.

Quellen zum Nachlesen

Die Quellen beziehen sich auf die gekennzeichneten Fachinformationen. Beispiele und Arbeitshilfen stammen von 4punkt0 und sind als solche bezeichnet.

  1. S27Vertretungsmacht, Paragraf 164 BGB

Quellen und redaktionelle Einordnung

Lassen Sie uns darüber sprechen.

Was beschäftigt Sie bei Ihrer Immobilie? Erzählen Sie Marion und Rick Jarrett, wobei Sie Unterstützung wünschen. Gemeinsam besprechen wir den nächsten Schritt und welche Aufgaben 4punkt0 für Sie übernehmen kann.

Unverbindlich.

Telefonisch Mo.–Fr. 9–18 Uhr, Sa./So. 10–14 Uhr. Persönliche Termine nach Vereinbarung.

Marion und Rick Jarrett, Ihre Ansprechpartner bei 4punkt0 Immobilien.
Marion und Rick Jarrett4punkt0 Immobilien
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