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Immobilienmomente. Neue Fragen. Klare Wege.

Wenn sich das gemeinsame Leben verändert.

Unterschiedliche Vorstellungen können die Immobilienfrage zusätzlich belasten. Wir bereiten die Angaben zu Haus oder Wohnung verständlich auf, damit alle Beteiligten über dieselben Grundlagen sprechen können. Wenn ein Verkauf gemeinsam gewünscht ist, organisieren wir den vereinbarten Ablauf.

Unverbindlich.

Immobilienunterlagen am Fenster mit Blick auf Wohnhäuser.

Eine gemeinsame Informationsgrundlage für die nächsten Entscheidungen.

Wir führen Pläne, Flächen und Angaben zu Zustand und Nutzung zusammen. Für einen beauftragten Verkauf stimmen wir Ansprechpartner und erforderliche Freigaben ab und übernehmen die vereinbarte Präsentation, Interessentenbetreuung und Terminorganisation.

Mit nachvollziehbaren Objektangaben beginnen

Welche Pläne liegen vor, auf welcher Grundlage wurde die Fläche ermittelt und welche Fragen zum Zustand sind offen? Dieselben Informationen erleichtern das sachliche Gespräch. Wir helfen im vereinbarten Rahmen, Widersprüche und fehlende Grundlagen sichtbar zu machen.

Wünsche und Vereinbarungen getrennt festhalten

Eine Person möchte vielleicht behalten, eine andere verkaufen. Zunächst dürfen diese Wünsche benannt werden. Welche Schritte gemeinsam möglich sind, hängt von der Eigentums- und Vertragssituation ab. Rechtliche und steuerliche Fragen werden gesondert geklärt.

Einen passenden Gesprächsrahmen wählen

Sagen Sie uns, ob Sie zunächst eine allgemeine Frage haben oder ein Gespräch mit mehreren Beteiligten wünschen. Wir stimmen ab, wer einbezogen wird und welche Angaben dafür gebraucht werden. Eine ausführliche Schilderung persönlicher Konflikte ist für die erste Immobilienanfrage nicht nötig.

Eigentum, Finanzierung und Beauftragung klären

Bei gemeinschaftlichem Bruchteilseigentum können die Teilhaber über die Immobilie als Ganzes grundsätzlich nur gemeinschaftlich verfügen. [S26] Eine veränderte Lebenssituation regelt auch einen bestehenden Darlehensvertrag nicht automatisch neu.

Bevor verbindliche Verkaufs- oder Auszahlungszusagen gemacht werden, lassen Sie die rechtlichen und finanziellen Fragen klären. Wird ein Verkauf gemeinsam gewünscht, vereinbaren wir anschließend Aufgaben, Berechtigung und Bedingungen des Maklerauftrags.

Quellen zum Nachlesen

Die Quellen beziehen sich auf die gekennzeichneten Fachinformationen. Beispiele und Arbeitshilfen stammen von 4punkt0 und sind als solche bezeichnet.

  1. S26Verfügung über gemeinschaftliche Gegenstände, Paragraf 747 BGB

Quellen und redaktionelle Einordnung

Lassen Sie uns darüber sprechen.

Was beschäftigt Sie bei Ihrer Immobilie? Erzählen Sie Marion und Rick Jarrett, wobei Sie Unterstützung wünschen. Gemeinsam besprechen wir den nächsten Schritt und welche Aufgaben 4punkt0 für Sie übernehmen kann.

Unverbindlich.

Telefonisch Mo.–Fr. 9–18 Uhr, Sa./So. 10–14 Uhr. Persönliche Termine nach Vereinbarung.

Marion und Rick Jarrett, Ihre Ansprechpartner bei 4punkt0 Immobilien.
Marion und Rick Jarrett4punkt0 Immobilien
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