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Immobilienmomente. Neue Fragen. Klare Wege.

Eine Immobilie geerbt. Schritt für Schritt weiterkommen.

Neben Erinnerungen stehen plötzlich praktische Fragen im Raum: Was ist das Haus wert, welche Unterlagen gibt es und was wünschen sich die Beteiligten? Wir helfen Ihnen bei der Immobilienseite. Wenn ein Verkauf gemeinsam gewünscht ist, übernehmen wir nach Beauftragung seine Vorbereitung und Begleitung.

Unverbindlich.

Grundriss, Objektbilder und Unterlagen auf einem Tisch.

Die praktische Vorbereitung an einer Stelle zusammenführen.

Wir erfassen vorhandene Objektangaben, halten fehlende Unterlagen fest und erarbeiten im vereinbarten Umfang eine nachvollziehbare Preisgrundlage. Nach Beauftragung koordinieren wir Interessenten, Besichtigungen und die abgestimmten Verkaufsschritte. Erbfolge, Vollmachten und Steuerfragen werden mit den zuständigen Fachpersonen geklärt.

Gemeinsam auf dieselben Angaben schauen

Oft kennt jeder einen anderen Teil der Geschichte des Hauses. Eine Person besitzt Pläne, eine andere weiß von Umbauten oder früherer Nutzung. Sammeln Sie diese Informationen und kennzeichnen Sie, was belegt ist und was noch bestätigt werden muss.

Vorhandene Unterlagen weiterverwenden

Grundrisse, Flächenberechnungen, Angaben zur Heizung und ein vorhandener Energieausweis sind ein guter Anfang. Wir sehen im vereinbarten Umfang, welche Grundlagen noch passen und welche Ergänzungen gebraucht werden. Die erforderliche Berechtigung wird vor einer Beschaffung oder Auskunft geklärt.

Wünsche und Entscheidungsbefugnis klären

Wer möchte verkaufen, selbst nutzen oder noch abwarten? Und wer darf verbindlich handeln? Über einen Nachlassgegenstand verfügen Erben grundsätzlich gemeinschaftlich. Ein Ansprechpartner für Unterlagen ist nicht automatisch für alle vertretungsberechtigt. Erbnachweise und Vollmachten stimmen Sie früh mit dem Notariat ab. [S20] [S21]

Den möglichen Verkauf konkret besprechen

Sind die Entscheidung und die Voraussetzungen geklärt, besprechen wir Preisvorbereitung, Präsentation und Vermarktung. Sie sehen, welche Aufgaben 4punkt0 übernimmt und welche Bedingungen für den Maklerauftrag gelten. So wird aus einer gemeinsamen Entscheidung ein abgestimmter Arbeitsablauf.

Quellen zum Nachlesen

Die Quellen beziehen sich auf die gekennzeichneten Fachinformationen. Beispiele und Arbeitshilfen stammen von 4punkt0 und sind als solche bezeichnet.

  1. S20Gemeinschaftliche Verfügung über Nachlassgegenstände, Paragraf 2040 BGB
  2. S21Nachweis der Erbfolge, Paragraf 35 GBO

Quellen und redaktionelle Einordnung

Lassen Sie uns darüber sprechen.

Was beschäftigt Sie bei Ihrer Immobilie? Erzählen Sie Marion und Rick Jarrett, wobei Sie Unterstützung wünschen. Gemeinsam besprechen wir den nächsten Schritt und welche Aufgaben 4punkt0 für Sie übernehmen kann.

Unverbindlich.

Telefonisch Mo.–Fr. 9–18 Uhr, Sa./So. 10–14 Uhr. Persönliche Termine nach Vereinbarung.

Marion und Rick Jarrett, Ihre Ansprechpartner bei 4punkt0 Immobilien.
Marion und Rick Jarrett4punkt0 Immobilien
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